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Förderung
7 Min.
8. Januar 2025

Förderungen und Steuerabzüge für Fassadenrenovation

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es in der Schweiz für energetische Sanierungen?

Finanzielle Unterstützung für Ihre Fassadenrenovation

In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen zu erhalten. Hier ein umfassender Überblick.

1. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

Das Gebäudeprogramm ist die wichtigste Förderquelle für energetische Sanierungen:

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung der Fassade
  • Dämmung von Dach und Boden
  • Fensterersatz
  • Ersatz fossiler Heizsysteme
  • Gebäudetechnik (Lüftung, Solaranlagen)

Förderhöhe nach Kantonen (Beispiele)

  • Zürich: CHF 40-60 pro m² Fassadendämmung
  • Bern: CHF 50-70 pro m²
  • Aargau: CHF 40-55 pro m²
  • Luzern: CHF 45-65 pro m²
  • St. Gallen: CHF 35-50 pro m²

Die genauen Beträge variieren je nach Dämmstärke und erreichtem U-Wert.

2. Steuerliche Abzüge

Energetische Sanierungen können vollständig von den Steuern abgezogen werden:

Bundessteuer

  • Voller Abzug der Kosten für energetische Sanierungen
  • Keine Begrenzung der Höhe
  • Gilt für Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Liegenschaften

Kantons- und Gemeindesteuern

  • In allen Kantonen abzugsfähig
  • Teilweise höhere Abzüge als bei normalen Unterhaltskosten
  • Einige Kantone gewähren Sonderabzüge für Minergie-Sanierungen

Beispielrechnung Steuerersparnis

Bei Sanierungskosten von CHF 50'000 und einem Grenzsteuersatz von 30%:

  • Steuerersparnis: CHF 15'000
  • Effektive Kosten: CHF 35'000

3. Minergie-Förderung

Für Sanierungen nach Minergie-Standard gibt es zusätzliche Förderungen:

  • Minergie: Zusätzlich CHF 10-20 pro m²
  • Minergie-P: Zusätzlich CHF 20-40 pro m²
  • Minergie-A: Zusätzlich CHF 30-50 pro m²

4. Gemeinde- und Stadtförderungen

Viele Gemeinden bieten eigene Förderprogramme:

  • Stadt Zürich: Zusätzliche CHF 10-30 pro m²
  • Stadt Bern: Bonusprogramm für umfassende Sanierungen
  • Basel: Erhöhte Förderung in Entwicklungsgebieten

Prüfen Sie die Website Ihrer Gemeinde oder fragen Sie bei der Bauverwaltung nach.

5. Energieversorger-Programme

Einige Energieversorger fördern Sanierungen ihrer Kunden:

  • Kostenlose Energieberatung
  • Zuschüsse für Dämmmaßnahmen
  • Vergünstigte Darlehen

So beantragen Sie Förderungen

Schritt 1: Vor Baubeginn informieren

Wichtig: Förderanträge müssen VOR Baubeginn gestellt werden! Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.

Schritt 2: Energieberatung (empfohlen)

  • GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) erstellen lassen
  • Sanierungsfahrplan entwickeln
  • Optimale Förderkombination ermitteln
  • Kosten: CHF 800-1'500 (oft gefördert)

Schritt 3: Offerten einholen

  • Mindestens 3 Offerten von Fachbetrieben
  • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • Nachweis der Qualifikation (GEAK-Experte, Minergie-Fachpartner)

Schritt 4: Förderantrag stellen

  • Online-Antrag auf www.dasgebaeudeprogramm.ch
  • Offerten und Pläne hochladen
  • Bestätigung abwarten (2-6 Wochen)

Schritt 5: Bauausführung

  • Erst nach Förderzusage mit Bau beginnen
  • Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
  • Qualitätskontrolle durch Fachperson

Schritt 6: Auszahlung

  • Abnahmeprotokoll einreichen
  • Rechnungen und Zahlungsbelege nachweisen
  • Auszahlung erfolgt nach Prüfung (4-8 Wochen)

Kumulation von Förderungen

Verschiedene Förderungen können kombiniert werden:

  • Gebäudeprogramm + Steuerabzug: Ja
  • Gebäudeprogramm + Gemeinde: Ja (meist)
  • Gebäudeprogramm + Minergie: Ja
  • Alle Förderungen + Steuerabzug: Ja

Achtung: Der Steuerabzug bezieht sich auf die Nettokosten nach Abzug der Förderungen.

Beispiel Gesamtförderung

Fassadendämmung 150 m² in Zürich:

  • Bruttokosten: CHF 45'000
  • Gebäudeprogramm (CHF 50/m²): -CHF 7'500
  • Stadt Zürich Bonus: -CHF 3'000
  • Nettokosten: CHF 34'500
  • Steuerersparnis (30%): -CHF 10'350
  • Effektive Kosten: CHF 24'150
  • Förderquote: 46%

Häufige Fehler vermeiden

  • Zu spät beantragen: Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden
  • Unvollständige Unterlagen: Verzögert die Bearbeitung
  • Falsche Anforderungen: Nicht alle Dämmstärken werden gefördert
  • Keine Fachperson: Viele Förderungen erfordern qualifizierte Ausführung
  • Fristen verpassen: Auszahlungsanträge haben Fristen (meist 2 Jahre)

Nützliche Links

  • www.dasgebaeudeprogramm.ch - Zentrale Anlaufstelle für Förderungen
  • www.energiefranken.ch - Übersicht kantonaler Förderungen
  • www.minergie.ch - Informationen zu Minergie-Standards
  • www.geak.ch - Gebäudeenergieausweis

Fazit

Mit den verfügbaren Förderungen und Steuerabzügen können Sie bis zu 50% der Sanierungskosten einsparen. Informieren Sie sich frühzeitig, stellen Sie Anträge vor Baubeginn und lassen Sie sich von Fachleuten beraten. Die Investition in eine energetische Sanierung lohnt sich finanziell und ökologisch.

Häufig gestellte Fragen

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